AVV
Der AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) gemäß Art. 28 DSGVO regelt, wie ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. International wird der AVV meist als „Data Processing Agreement (DPA)“ bezeichnet.
Sie können den AVV hier einsehen und herunterladen: